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Eingeschränktes Haltverbot - Wo darf ich parken?



Das eingeschränkte Haltverbot (Zeichen 286 nach StVO) verbietet das Halten für einen längeren Zeitraum als drei Minuten. Bis drei Minuten darf „geparkt“, also das Fahrzeug verlassen werden und ist somit für das zügige Be- und Entladen des Fahrzeugs erlaubt. Die Pfeile auf dem Hinweisschild weisen auf den Haltverbotbereich hin.

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