Umgangssprachlich wird dieses Schild oft mit "Absolutes Halteverbot" oder nur mit "Halteverbot" bezeichnet. Die korrekte Bezeichnung lautet jedoch "Absolutes Haltverbot". Dieses Schild markiert den Beginn des Haltverbots. Es ist auf der linken Straßenseite einer Einbahnstraße aufzustellen. Das Schild wird in flacher Form geliefert. Die reflektierende Folie entspricht der Reflexionsklasse RA1.
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