- Deutsch
- English
Mit dem Anbringen eines CE-Zeichens bestätigt der Hersteller, daß sein Produkt den europäischen Richtlinien gemäß EU-Verordnung 765/2008 entspricht. Die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG regelt zudem, daß bei einer in der EU inverkehrgebrachten Maschine unter anderem eine CE-Kennzeichnung zwingend erforderlich ist. Gern fertigen wir für Sie auch CE-Zeichen mit der vierstelligen Nummer der Prüfstelle. Rufen Sie uns dazu unter 0521 - 29 00 52 an oder nutzen Sie unser Kontaktformular.