Umgangssprachlich wird dieses Schild oft mit "Eingeschränktes Halteverbot" oder nur mit "Parkverbot" bezeichnet. Die korrekte Bezeichnung lautet jedoch "Eingeschränktes Haltverbot". Dieses Schild markiert das Ende eines eingeschränkten Haltverbots. Es ist auf der linken Straßenseite einer Einbahnstraße aufzustellen. Das Schild wird in flacher Form geliefert. Die reflektierende Folie entspricht der Reflexionsklasse RA1.
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