Das Verkehrszeichen "Verbot" der Einfahrt" wird auf Straßen, Wegen und Ausfahrten von Betriebsgeländen eingesetzt. Straßen, die mit diesem Verkehrsschild gekennzeichnet sind, dürfen nur in eine Richtung befahren werden. Das Schild mit der Bild-Nr. 267 entspricht den Normen der STVO.